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Für die Einpersonenunternehmen der UBIT Wien

Wie schütze ich meine Ideen?

„Welche Leistungen gehören mir?“ Diese Frage stellt sich oft bei der Vorbereitung auf das erste Gespräch mit möglichen KooperationspartnerInnen. Oft ist es nötig, bei diesen Gesprächen Know-how zu zeigen und Ideen zu skizzieren. Natürlich will niemand, dass irgendwas davon gegen den eigenen Willen weiter verwendet wird.

Eine bloße Idee, eine neue Dienstleistung oder eine neue Geschäftsmethode ist in der Regel kein Werk und daher formalrechtlich auch nicht schützbar! Sehr wohl gibt es aber die Möglichkeit, sich über einen Know-how Vertrag abzusichern.

Lexikoneintrag Copyright

Ihr Patent / Marke/Design schützen

Erfindungen können unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Patent geschützt werden. Patente schützen neue technische und auf einer erfinderischen Leistung beruhende Lösungen, die gewerblich anwendbar sind. Das Patent räumt dem Inhaber/der Inhaberin das ausschließliche und zeitlich begrenzte (höchstens 20 Jahre) Recht ein, die Erfindung gewerblich zu nutzen. Es gibt aber auch die Möglichkeit Ihre Marke bzw. ein bestimmtes Design zu schützen.

Weitere Informationen zu diesem Thema auf der Webseite des Österreichischen Patentamtes.

Verwertungsrechte sichern

Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schaffung eines Werkes. Unter Werk versteht man persönliche geistige Schöpfungen, wie etwa Literatur, Tonkunst, Filmkunst und bildende Künste. In den Bereich Literatur fallen übrigens auch Computerprogramme. Es gilt normalerweise 70 Jahre ab dem Todesjahr des Urhebers oder der Urheberin.

Das Urheberrecht schützt Sie als persönlicher Urheber des Werkes und räumt Ihnen die Möglichkeit ein, Verwertungsrechte zu vergeben. Hier können Sie genau festlegen, wer in welchem Umfang ihr Werk wie nutzen und verwerten darf.

Weitere Informationen zum Urheberrechtsgesetz finden Sie bei Wikipedia und Jusline.

Know-how Vertrag

Unter Know-how versteht man in diesem Zusammenhang Wissen, das nicht durch andere Schutzrechte (Urheberrecht, Patent, etc.) geschützt werden kann. Er ist vom Linzenz/Franchising Vertrag zu unterscheiden. Unter Know-how Verträge fallen beispielsweise neue Dienstleistungen, Geschäftsmethoden, Spezialwissen, uvm.

Natürlich liegt es bei einer Kooperation im Interesse des Know-how Inhabers bzw. der Know-how Inhaberin sich vor unbefugter Weitergabe und Verwertung zu schützen. Zu diesem Zwecke ist der Abschluss eines Know-how Vertrages anzuraten. Darin verpflichtet sich der Know-how Geber bzw. die Know-how Geberin der anderen Partei (Know-how NehmerIn) ein bestimmtes Know-how (oft gegen Entgelt) zu offenbaren. Der Know-how Nehmer bzw. die Know-how Nehmerin darf auch das Know-how in zu bestimmendem Umfang nutzen.

Hier ist, wie bei allen Vertragserrichtungen, unbedingt rechtliche Beratung durch eine/n spezialisierte/n Anwalt/Anwältin zu empfehlen.

Treffen Sie im Kooperationsvertrag von Anfang an genaue Vereinbarungen, wem welches Know-how gehört und wer es in welchem Zusammenhang nutzen darf!