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Für die Einpersonenunternehmen der UBIT Wien

Kooperationen im Open Source Bereich

Open Source Software (OSS) ist inzwischen ein etablierter Teil der Softwarewelt und im professionellen Einsatz in Unternehmen eine echte Alternative zu proprietären Softwareanwendungen. Trotz der Vorteile, die OSS bietet, wird sie heute in kleinen und mittleren Unternehmen noch relativ wenig genutzt. Hier bestehen für OSS EntwicklerInnen interessante Geschäftsmöglichkeiten.

Da in der OSS Community Kooperation von jeher eine wichtige Säule des Erfolgs bildet, gilt es, diese Stärke auch bei konkreten Aufträgen bzw. Entwicklungsprojekten einzusetzen.

OSS - Impulsgeber für Kooperationen

Gerade Kooperationen bieten für OSS DienstleisterInnen einen interessanten Ansatz. So können für Kunden, ausgehend von bestehenden OSS Produkten, individuelle Erweiterungen rasch, umfassend und effizient programmiert und implementiert oder auch gemeinsam neue Software entwickelt und unter einer OSS-Lizenz (GPL2, GPL3) veröffentlicht werden.

Zusammenarbeit auf gleichberechtigter Basis ist im OSS Bereich dann sinnvoll, wenn

  • die PartnerInnen den erforderlichen Arbeitsaufwand allein nicht bewältigen können oder
  • auf Grund der Spezialisierung den Auftrag nicht allein durchzuführen vermögen
  • der Aspekt der Gleichstellung der PartnerInnen stärker betont werden soll
  • ein einzelner Partner nicht bereit ist die gesamte Haftung zu tragen
  • die Bedingungen einer Ausschreibung (z.B. Mindestumsatz) dies nötig machen

Welche Rechtsformen Ihnen grundsätzlich für Ihre OSS Kooperation zur Verfügung stehen und welche Vor- und Nachteile sie bringen, können Sie unter Rechtsformen für Kooperationen nachlesen.

Häufig werden OSS Kooperationen in der Rechtsform einer ARGE operieren. In der Regel rasch gegründet stellen ARGE Konstruktionen manche neue Herausforderung in rechtlicher und steuerlicher Sicht. Mehr Informationen zum Thema ARGE.

Der Abschluss eines ARGE - Vertrags kann sich etwa für den Fall eines späteren Ausscheidens eines OSS Partners als hilfreich erweisen. Was alles in einem Kooperationsvertrag geregelt werden sollte, lesen Sie hier.

Open Source Software

Eine Software wird als Open Source bezeichnet, wenn mit ihr der zugehörige Quelltext bereitgestellt wird und folgende vier Freiheiten (Freie Software) gewährt werden:


  • Das Programm kann für jeden Zweck ausgeführt werden.
  • Die Funktionsweise des Programms kann untersucht und an eigene Bedürfnisse angepasst werden.
  • Kopien des Programms können in Umlauf gebracht und
  • das Programm kann verbessert sowie veröffentlicht werden.

Neben den bekannten Open Source Projekten Linux, OpenOffice.org oder Firefox erscheinen viele spezialisierte Fachanwendungen als OSS für den professionellen Einsatz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen: Intra- und Internet Content Management.