FAQs zum Kooperationsvertrag
Ist ein schriftlicher Vertrag überhaupt nötig bzw. sinnvoll?
Grundsätzlich können Verträge mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Beides gilt gleichermaßen. Im Konfliktfall ist jedoch ein schriftlicher Vertrag meist besser, da beide Seiten nachschauen können, was wirklich vereinbart wurde und somit die Beweislage besser sein wird.
Je größer der Umfang der vertraglichen Vereinbarungen ist (sowohl von der Höhe als auch der Dauer) desto eher sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Wie genau sollen die einzelnen Punkte geregelt werden?
Generell gilt: lieber wenige durchdachte Regeln als seitenlange Listen, die jedes mögliche Ereignis/Risiko schon im Vorfeld festlegen ausschalten wollen. Ein Vertrag wird nie die gesamte Wirklichkeit abbilden können. Er ist ein Fundament, auf dem die Beziehung zwischen den VertragspartnerInnen ruht. Verträge können nicht die Kommunikation zwischen den PartnerInnen ersetzen.
Welche Sicherheiten sollen in den Kooperationsvertrag aufgenommen werden?
Gute Vereinbarungen zeichnen sich dadurch aus, dass sie Nutzen für beide Seiten schaffen. Verträge in denen Sicherheiten/Kautionen/ Strafzahlungen/kürzere Kündigungsfristen oder ähnliches festgeschrieben werden, enthalten ein zusätzliches Element: Angst vor dem Vertragsbruch durch eine/n der VertragspartnerInnen. Es gilt zu bedenken, dass meist auch immer der (gedankliche) Versuch beginnt, die Regelungen zu umgehen. Eine Spirale, die auf der Erwartung geringen Vertrauens basiert kommt in Gang.
Schon im Vorfeld der Verhandlungen Ängste ansprechen und entsprechende Lösungen entwickeln.
Wie kommt der Kooperationsvertrag zustande?
Im kürzesten Fall durch ein beiderseitiges „Ja“. In der Regel durch die Unterschrift der PartnerInnen. Bitte überzeugen Sie sich immer vor Vertagsabschluss, dass Ihr/e VertragspartnerIn unterschriftsbefugt ist und über die Sachen bzw. Leistungen, die im Vertrag geregelt sind auch tatsächlich verfügen kann. Der Vertrag gilt, wenn er von beiden Seiten unterfertigt wurde und die VertragspartnerInnen diese Information auch erhalten haben.


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