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Für die Einpersonenunternehmen der UBIT Wien

Basics zum Kooperationsvertrag

Ein Vertrag ist eine von zwei oder mehreren Personen - den VertragspartnerInnen - geschlossene Übereinkunft. Er zielt auf einen beabsichtigten Erfolg hin. Der Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung (= Einigung) zustande.

Befähigung zum Vertragsabschluss

Jede/r VertragspartnerIn muss, um einen Vertrag schließen zu können, grundsätzlich befähigt und berechtigt sein, wie versprochen zu handeln. Insofern müssen die PartnerInnen entsprechend autonom und verfügungsberechtigt sein.

Ein Blick ins Firmenbuch oder das Mitgliedsverzeichnis der WKO gibt Sicherheit betreffend der vertretungs- bzw der gewerberechtlichen Befugnis.

Berechenbarkeit

Im Vertrag verpflichtet sich ein/e VertragspartnerIn gegenüber dem/der Anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder auch zu unterlassen bzw. eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen. Dadurch wird die Zukunft für beide Seiten berechenbarer!

Gemeinsames Verständnis

Wichtig ist das Verstehen des Vertrages durch die VertragspartnerInnen im gleichen Sinne. Andernfalls kommt es zu unterschiedlichen Auslegungen des Vertrages und der Zweck des Vertrages, die Koordination zukünftigen Verhaltens, wird verfehlt.

Vertragsfreiheit

Der Inhalt eines Vertrages wird von den VertragspartnerInnen ausgehandelt. Grundsätzlich gilt, dass dabei jede/r PartnerIn frei ist, ihre bzw. seine Interessen zu verfolgen. Ein unmittelbarer Zwang zum Vertragsabschluss besteht nicht (er kann natürlich aber aus anderen Schwierigkeiten zB ein finanzieller Engpass heraus entstehen). Abgeschlossen sollte ein Vertrag nur werden, wenn man dadurch besser gestellt ist als ohne den Vertrag!

Vertragsbruch

Natürlich sind auch Täuschungen des/der VertragspartnerIn über das Vereinbarte unzulässig, da damit das Ziel eines koordinierten Vorgehens verfehlt wird.

Bricht ein/e PartnerIn den Vertrag, so kann dies den/die andere Partner/in ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags befreien. Enthält ein Vertrag Regeln die gegen die guten Sitten verstoßen, dann sind diese unter Umständen unwirksam.