Rechtliche Beratung
Kooperationsbringts im Interview mit RA Mag. Gunther Gram
Welche rechtlichen Fragen sind denn für Kooperationen besonders brisant?
GG: Da gibt es eine breite Palette. Besonders kritisch erweisen sich jedoch alle Fragen rund um die Verteilung der Erträge oder der Verluste. Hier zahlt es sich aus, vorweg gute Regeln zu finden und auch an Beispielen zu erproben, damit nicht nachher das böse Erwachen kommt.
Ein anderer wichtiger Bereich, sind die Verwertungsrechte an bestehenden „Produkten“. Denken sie beispielsweise an vorhandene EDV Programme die in eine Kooperation eingebracht werden. Hier ist häufig die Überraschung groß, wenn einer der Partner nach seinem Rückzug aus der Kooperation finanzielle Forderungen stellt.
Stichwort Kooperationsvertrag? Was ist dabei besonders wichtig!
GG: Zuerst einmal geht es darum den willen der einzelnen Partnerinnen genau zu erkunden und danach einen prägnante Formulierung und gute haltbare Regelungen zu entwickeln. In ein bis zwei feedbackrunden wird dann mein Entwurf mit den Partnerinnen im Detail abgestimmt und finalisiert. Selten eine leichte Arbeit für alle Beteiligten. Die Erleichterung nach der Unterzeichnung ist dann oft groß. Qualität meiner Arbeit erkennt man auch daran, dass die Partnerinnen dann lange nicht mehr zur Beratung erscheinen, denn der Aushandlungsprozess und die gefundenen Regelungen haben Bestand.
Ein häufiger Fall aus der Praxis der Kooperationberatung?
GG: Einige Personen stellen gemeinsam einen Förderantrag. Im Zuge der Entwicklung des Antrages entdecken die PartnerInnen größere inhaltliche Differenzen und im Stil der Zusammenarbeit. Sie wollen nun einen der Partner aus dem Antragskonsortium ausschließen. Dieser Fall kommt recht häufig vor. Hier geht es erst einmal den Partnerinnen klar zu machen, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegt, aus der ein Ausschluss gegen den Willen eines Partners schwierig ist. Im zweiten Schritt wird dann manchmal unter meiner Mitwirkung ein Kompromiss entwickelt, der dem unwillkommenen Partner einen einvernehmlichen Ausstieg aus dem Vertrag ermöglicht.
Was macht Spass an der rechtlichen Beratung von Kooperationen?
GG: Kooperationen bringen immer einen neuen Spirit mit sich. Man spürt den Aufbruch und den Willen zur Schaffung von Synergien. Das inspiriert auch mich.
RA Gunther Gram ist Kooperationspartner der Anwaltskanzlei Höhne, Inder Mauer und Partner und u.a. auf Gesellschaftsrecht und Kooperationsvereinbarungen spezialisiert.


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